Erscheinen

Wiki

Ein Werk ist erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke des Originals (also Kopien) mit Zustimmung des Berechtigten in genügender Zahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind (§ 6 Abs. 2 UrhG). Von Veröffentlichen spricht man, wenn das Original mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (§ 6 Abs. 1 UrhG).