Verwertungsgesellschaften

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Verwertungsgesellschaften nehmen kollektiv die Rechte einer großen Anzahl von Urhebern gegenüber Nutzern, insb. in Fällen der Zweitverwertung oder der Verwertung im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse wahr. Ihre Rechte und Pflichten werden durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG) geregelt.

Die Rechte für einzelne Werkarten werden von verschiedenen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. So nimmt z. B. die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die Rechte der Urheber an Musikwerken wahr und die VG WORT Rechte an Sprachwerken. Eine Liste der Verwertungsgesellschaften in Deutschland finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.