Rechtliche Aspekte: E-Vorlesung

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Formalien
  • Unterzeichnen Sie bitte vor Beginn der Vorlesungsaufzeichung den “Vertrag zur Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung”. Dieser ist bestandteil einer Vereinbarung mit dem Personalrat und soll sicherstellen, dass der Auftrag zur Aufzeichnung tatsächlich vom betroffenen Lehrenden stammt. Er klärt außerdem die Form der Veröffentlichung und informiert den Lehrenden unter anderem über seine Pflichten gegenüber dritten Beteiligten.
  • Sollten Gastdozenten an der Lehrveranstaltung beteiligt sein, klären Sie bitte vorab, ob dieser eine Aufzeichnung wünscht. Sie können dazu das vom @LLZ zur Verfügung gestellt Formular “Einverständniserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen” nutzen.
  • Das @LLZ ist als vom Bund gefördertes Drittmittelprojekt ständig auf Evaluationsdaten der durch das Projekt durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Vorlage beim Projektträger angewiesen. Bitte erwägen Sie, bereits im Vorfeld, Ihre Veranstaltung zur Lehrveranstaltungsevaluation anzumelden und dem @LLZ die Nutzung der anonymisierten relevanten Daten zu erlauben. Dies erfolgt durch die Unterzeichnung des Blattes “Einverständniserklärung Evaluation von Lehrveranstaltungen mit Videoaufzeichnungen”.