Rechtliche Aspekte: E-Assessment: Unterschied zwischen den Versionen

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* in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und'''
*in der Modulbeschreibung des Moduls
* in der Modulbeschreibung des Moduls


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  |antwort= Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
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Version vom 21. Mai 2015, 14:21 Uhr

Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren”
  • in der Prüfungsordnung des Studiengangs und
  • in der Modulbeschreibung des Moduls
Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.



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