Lizenz

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Dem Wortsinn nach ist die Lizenz eine "Erlaubnis, etwas zu tun", das sonst verboten wäre.

Im Urheberrecht versteht man unter dem Begriff Lizenz die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Daher spricht man auch von Lizenzverträgen.

Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.