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  • Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den [[Urheber]] in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk in allen Aspekten, die nicht vermögensrec …hützt, da nur der Urheber selbst wissen kann, wann sein Werk vollendet ist und ob er es überhaupt der Öffentlichkeit zeigen möchte. Außerdem führt di
    9 KB (1.229 Wörter) - 15:48, 28. Apr. 2014